Der Stufenplan
Ein Konzept zur Präventions- und Interventionsarbeit an der
Leni-Valk-Realschule
Prävention und Intervention als Erziehungsauftrag im schulischen Kontext – Eine Einführung
Der Auftrag zur Umsetzung von Erziehung und Prävention in der Schule ergibt sich zum einen aus dem § 1 und § 2 des Schulgesetzes NRW formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag und zum anderen vor allem durch zwei Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (15.11.2012 und „Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule“ (11.10,2018).
Dabei sind Erziehung und Prävention wichtige Bestandteile eines umfassenden Schulentwicklungsprozesses. Diesen wollen wir u.a. mit dem Stufenplan weiter vorantreiben. Den sowohl Erziehung als auch Prävention haben Einfluss auf das Schul- und Lernklima sowie Auswirkungen auf die Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen. Diese Bildungsbiografien unterliegen immer größeren Herausforderungen, die sich aus einer bedrängten Gegenwart sowie Folgeerscheinungen aus der Coronapandemie ergeben.
Dabei sind wir von folgenden Grundannahmen überzeugt:
- Kinder möchten, dass Bezugspersonen stolz auf sie sind.
- Kinder möchten gefallen.
- Kinder möchten neue Dinge lernen, neue Fähigkeiten beherrschen und Wissen ansammeln.
- Kinder möchten als Teil einer sozialen Gruppe akzeptiert sein.
- Kinder möchten mit anderen Kindern gemeinsame Sachen machen.
- Kinder möchten ihre Meinung äußern und Entscheidungen treffen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.
- Kinder möchten einer sozialen Gruppe angehören.
Ganz wesentlich ist in unserer pädagogischen Professionalität festzuhalten, dass wir anerkennen, dass Kinder sich in einer psychosozialen Entwicklung befinden, in der es Gründe für auffälliges Verhalten geben kann. Diese Auffälligkeiten zeigen sich in folgenden Kontexten:
- Leistungs- und schulspezifische Auffälligkeiten.
- Zerrüttung des Umfeldes.
- Externalisierende Störungen.
- Internalisierende Störungen.
- Süchte und selbstgefährdendes Verhalten.
- Körperliche Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen.
- Merkmale einer Persönlichkeitsstörung.
Im Umgang damit sehen wir es als unsere pädagogische Professionalität an, Kinder und Jugendlichen in Schwierigkeiten immer zwei Möglichkeiten an die Hand zu geben.
1. Eine neue Art des Handelns in Bezug auf das Problem zu ermöglichen.
2. Eine neue Art des Denkens in Bezug auf das Problem zu ermöglichen.
Diese Möglichkeiten müssen wir ihnen in einem klaren, wertschätzenden und verlässlichen Rahmen geben.
Ein erster Schritt den Schülerinnen und Schülern an der Leni-Valk-Realschule diesen Rahmen zu geben, soll der Stufenplan als Instrument sowohl der präventiven, als auch der interventionistischen, pädagogischen Arbeit geben. Dieser Stufenplan wird als Dokument fest im Schulplaner verankert. Dieser Schulplaner wird dadurch als Dokumentations- und Kommunikationsinstrument aufgewertet. Er schafft Transparenz und pädagogischen Weitblick für alle Beteiligten – Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigte und vor allem die Schülerinnen und Schüler. Dadurch sind alle in der Verantwortung für den pädagogischen Prozess. Im Sinne der „Neuen Autorität“ bleiben wir bei möglichen Verhaltensauffälligkeiten an der Schülerin oder am Schüler und nehmen sie oder ihn als Persönlichkeit in der Entwicklung wahr und ernst, um ihr oder ihm Handlungsalternativen aufzuzeigen.
Das Stufenplankonzept sowie die neuen Schulregeln werden den Schülerinnen und Schülern in Klasseninternen Workshops durch Mitglieder der Steuergruppe „Schulentwicklung“ transparent dargestellt.
Die Erziehungsberechtigten bekommen die Informationen über den Stufenplan über einen Elternbrief, der das Konzept sowie die neuen Schulregeln transparent darstellt. Die Erziehungsberechtigten haben den Erhalt der Informationen und dadurch die Arbeit mit dem Stufenplan an der Leni-Valk-Realschule mit einem Rückmeldezettel zu bestätigen.
Der Stufenplan – Eine Handlungsanleitung
Wann gibt es einen Stufenplaneintrag?
Schülerinnen oder Schüler bekommen einen Stufenplaneintrag, wenn sie auch nach mehrmaligen pädagogischen Interventionen sowie Erziehungsanweisungen immer noch permanent den Unterricht stören und damit die Unterrichtsregeln missachten oder die Schülerinnen oder Schüler in den Pausen die Pausenregeln massiv missachten. Sollte dies der Fall sein, gibt es den Stufenplaneintrag. Man trägt das Datum und sein Kürzel ein. Daneben wird der Vorfall notiert. Dieser ist von den Eltern gegenzuzeichnen. Die Schülerin oder der Schüler hat das am nächsten Tag der betreffenden Lehrkraft wieder vorzulegen. Diese Lehrkraft setzt noch einmal ihr Kürzel unter die Unterschrift der Eltern und führt ein abschließendes erzieherisches Gespräch. Wichtig ist, dass die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer einmal in der Woche einen „Schulplanercheck“ machen, der unter anderem auch den Stufenplan thematisiert.
Wichtig: Es gibt Fehlverhalten, das sofort zu einer Ordnungsmaßnahme nach §53 führt und wo trotzdem im Nachhinein der Stufenplaneintrag vollzogen wird.
Dabei handelt es sich um ein Fehlverhalten (Gewalt, Nötigung, massive Sachbeschädigung), das den Schulfrieden massiv stört:
Wer schlägt, geht!
Wie ist damit umzugehen, wenn Schülerinnen und Schüler keinen Stufenplan vorlegen können?
Schülerinnen und Schüler, die bei einem massiven Fehlverhalten keinen Schulplaner vorlegen können, bekommen ein Elternanschreiben ausgehändigt, das als Pultvorlage in jedem Klassenraum zu finden ist. Die Schülerin oder der Schüler hat dieses Elternschreiben am nächsten Tag samt Schulplaner und Stufenplan bei der entsprechenden Lehrkraft vorzuzeigen. Kommt die Schülerin oder der Schüler dem nach, wird der Stufenplaneintrag nachgetragen. Kommt die Schülerin oder der Schüler dem nicht nach, gibt es ein weiteres Elternanschreiben. Zwei Elternanschreiben bedeuten automatisch einen weiteren Stufenplaneintrag.
Was passiert, wenn eine Stufe „voll“ ist?
Unser Stufenplan hat vier Stufen. Die Schülerinnen und Schüler haben insgesamt zwölf Stufenplaneinträge – drei Stufenplaneinträge auf Stufe eins, vier auf Stufe zwei und drei auf Stufe drei. Danach kommt es beim nächsten Stufenplaneintrag zu einer Ordnungsmaßnahme nach § 53/ 3.
Ist die erste Stufe nach drei Einträgen voll, gibt es eine Elterninformation in Form einer Email/ eines Telefonats. Diese Elterninformation wird in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer gemacht. Sollten die Stufenplaneinträge sehr einseitig nur von einer Lehrkraft gemacht worden sein, ist es sinnvoll, dass auch diese Lehrkraft die Elterninformation macht. Es wird automatisch eine Aktennotiz im Stufenplan der Schülerakte gemacht und die Schulleitung informiert.
Ist die zweite Stufe nach vier Einträgen voll, gibt es ein Beratungsgespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, den Erziehungsberechtigten sowie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Zudem geht eine Information an die Schulleitung sowie an die Schulsozialarbeit. Für den Informationsfluss ist die Klassenleitung zuständig. Die Eintragungen sind im Stufenplan der Schüler*innenakte zu überprüfen und nachzuhalten. Kolleginnen und Kollegen, die häufig für die Stufenplaneinträge verantwortlich sind, sollten diesen pädagogischen Prozess begleiten und als Fachlehrerin oder Fachlehrer am Beratungsgespräch teilnehmen. Dieses Beratungsgespräch wird nach Vorlage protokolliert und es werden pädagogische Vereinbarungen für die Weiterarbeit getroffen. Auch das wird mit einer kurzen Notiz im Stufenplan der Schüler*innenakte vermerkt.
Ist die dritte Stufe nach drei weiteren Einträgen voll, gibt es ein letztes Beratungsgespräch vor einer möglichen Ordnungsmaßnahme. An diesem Beratungsgespräch nimmt sowohl die Schülerin oder der Schüler als auch die Erziehungsberechtigten, ein Vertreter, eine Vertreterin der Schulsozialarbeit sowie die Schulleitung teil. Auch dieses Beratungsgespräch wird nach Vorlage protokolliert und es werden pädagogische Vereinbarungen zur Weiterarbeit getroffen.
Ein weiterer Stufenplaneintrag bedeutet die sofortige Ordnungsmaßnahme, die dann vom Klassenlehrer bei der Schulleitung beantragt wird. Ein entsprechendes Formular für den Antrag liegt im Lehrer*innenzimmer.
Wie wird eine „volle Stufe“ dokumentiert?
Die „volle Stufe“ wird mit einem Beratungsprotokoll nach Vorlage dokumentiert. Dieses liegt im Lehrer*innenzimmer für alle zugänglich aus.
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