Mitteilung vom 22.10.2020
Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien (externer Link)
Mitteilung vom 5.10.20
Die Mutter eines Schülers der Klasse 5 und einer Schülerin der Klasse 7 wurde Corona-positiv getestet. Ihre Kinder sind damit Kontaktpersonen der Kategorie 1 und müssen noch getestet werden. Sie befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Die Eltern der jeweiligen Klassen erhalten weitere Informationen über die Klassenlehrerinnen.
Mitteilung vom 3.10.20
Die Testergebnisse der 30 Schüler*innen und 2 Lehrerinnen, die wegen eines bestätigten Coronafalls in Quarantäne waren, sind negativ.
Mitteilung vom 26.9.20
Es gibt aktuell einen bestätigten Coronafall an der Leni-Valk-Realschule.
Insgesamt 30 Schüler*innen der Klasse 5b und zwei Lehrerinnen befinden sich in Quarantäne, die am Freitag, 2. Oktober, auslaufen wird.
Hygiene-Verhaltensregeln
der Leni-Valk-Realschule
Umsetzung der Hygienemaßnahmen auf Grundlage der MSB-Vorgaben vom 21.10.2020
Zunächst gültig bis zur nächsten MSB Vorgabe
- Das Tragen des Mund- Nasenschutzes gilt sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände für den gesamten Schultag.
- Das Tragen des Mund- Nasenschutzes für SchülerInnen am Sitzplatz im Klassenraum ist Pflicht.
- Die Klassen haben feste Klassenräume.
- Jeder Schüler, jede Schülerin hat einen festen Sitzplatz in dieser Klasse. Die Zuordnung der Sitzplätze obliegt dem Klassenlehrer.
- Die SchülerInnen müssen sich vor dem Unterricht und nach der Pause die Hände desinfizieren.
- Die SchülerInnen sollen sich regelmäßig die Hände waschen.
- Der Klassenraum hat immer offen zu sein und muss alle 20 Minuten stoßgelüftet
- Der Abstand der Sitzplätze muss so gut es geht eingehalten werden.
- Hinweistafeln machen auf den Mindestabstand aufmerksam und die Schüler haben sich auf der rechten Seite eines Flures zu bewegen.
- Der Verwaltungstrakt bleibt für die SchülerInnen gesperrt, die Schulbusbestellung erfolgt über Listen im PZ.
- Das Café Leni ist geschlossen. Ein Konzept, wie dort Essen bestellt werden kann, wird erarbeitet.
- Die Klassen 5, 6 und 7 haben sich auf dem Aufstellplatz (oberer Schulhof) einzufinden und werden vom Lehrer dort abgeholt und gehen auf vorgegebenen Wegen in ihren Klassenraum.
- Die SchülerInnen der Klassen 8 und 9 gehen selbstständig und geordnet in ihren Klassenraum im Neubau und haben sich nach den Hygienemaßnahmen auf ihren Sitzplatz zu setzen. Das ist ab 7:45 Uhr möglich.
- Die SchülerInnen der Klassen 10 betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und gehen auf direktem Weg in ihren Klassenraum. Das ist ab 7:45 Uhr möglich.
- Das Tragen des Mund- Nasenschutzes für SchülerInnen am Sitzplatz ist Pflicht.
- Die Taktung der Stunden bleibt bestehen.
- Bewegungen der Schüler im Klassenraum sollten vermieden werden.
- Der Lehrer darf bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern den Mund- Nasenschutz entfernen.
- Unterricht im Freien sollte bevorzugt werden.
- Von Gruppen- und Partnerarbeiten ist abzusehen.
- Es wird feste WP – Räume geben.
- Der Sportunterricht findet unter den vorgegebenen städtischen Hygienebedingungen in den Turnhallen statt. Bei guten Witterungsbedingungen wird ein Sportunterricht im Freien empfohlen. Der Schwimmunterricht fällt bis dahin aus.
- Das Fach Religion wird als Religionslehre im Klassenverband unterrichtet.
- Im Musikunterricht ist das gemeinsame Singen in geschlossen Räumen nicht gestattet.
- Der Klassenraum muss alle 20 Minuten stoßgelüftet werden. Eine durchgehende Belüftung wird empfohlen. Es ist ein Belüftungsprotokoll zu führen.
- Der Klassenraum sollte geöffnet bleiben.
- Die Klassenräume sind in der Pause bestmöglich zu lüften.
- Der Mund- Nasenschutz ist auch in der Pause zu tragen.
- Die Klassen haben sich in festgelegte Pausenbereiche zu begeben.
- Klassen 5 bis 7 oberer Schulhof/ Tischtennisplatten/ Laufbahn
- Klassen 8 und 9 unterer Schulhof/ Fahrradkeller
- Klassen 10 im Schulgarten
- Die SchülerInnen haben den direkten Weg in die Pause zu wählen.
- Bei Regen bleiben die SchülerInnen im Klassenraum.
- Die SchülerInnen haben in der Pause die Möglichkeit des Essens und Trinkens und dürfen dafür temporär den Mund- Nasenschutz entfernen.
- Die SchülerInnen haben nach dem Unterricht auf direktem Wege das Schulgelände zu verlassen.
- Das Tragen des Mund- Nasenschutzes ist Pflicht. (Ausnahmen s.o.)
- Der Kunstraum wird als weiteres Lehrerzimmer genutzt. Die Mindestabstände sind einzuhalten.
- Das Tragen des Mund- Nasenschutzes in den Lehrerzimmern sollte die Regel sein.
- Die KollegInnen haben die Möglichkeit sich nach den Herbstferien dreimal anlasslos und freiwillig in der unterrichtsfreien Zeit testen zu lassen.
