Mitteilung vom 5.10.20

 Die Mutter eines Schülers der Klasse 5 und einer Schülerin der Klasse 7 wurde Corona-positiv getestet. Ihre Kinder sind damit Kontaktpersonen der Kategorie 1 und müssen noch getestet werden. Sie befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Die Eltern der jeweiligen Klassen erhalten weitere Informationen über die Klassenlehrerinnen.

 Mitteilung vom 3.10.20

 Die Testergebnisse der 30 Schüler*innen und 2 Lehrerinnen, die wegen eines bestätigten Coronafalls in Quarantäne waren, sind negativ.

Mitteilung vom 26.9.20

Es gibt aktuell einen bestätigten Coronafall an der Leni-Valk-Realschule.

Insgesamt 30 Schüler*innen der Klasse 5b und zwei Lehrerinnen befinden sich in Quarantäne, die am Freitag, 2. Oktober, auslaufen wird.

Hygiene-Verhaltensregeln

der Leni-Valk-Realschule

Umsetzung der Hygienemaßnahmen auf Grundlage der MSB-Vorgaben vom 21.10.2020

Zunächst gültig bis zur nächsten MSB Vorgabe

  • Das Tragen des Mund- Nasenschutzes gilt sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände für den gesamten Schultag.
  • Das Tragen des Mund- Nasenschutzes für SchülerInnen am Sitzplatz im Klassenraum ist Pflicht.
  • Die Klassen haben feste Klassenräume.
  • Jeder Schüler, jede Schülerin hat einen festen Sitzplatz in dieser Klasse. Die Zuordnung der Sitzplätze obliegt dem Klassenlehrer.
  • Die SchülerInnen müssen sich vor dem Unterricht und nach der Pause die Hände desinfizieren.
  • Die SchülerInnen sollen sich regelmäßig die Hände waschen.
  • Der Klassenraum hat immer offen zu sein und muss alle 20 Minuten stoßgelüftet
  • Der Abstand der Sitzplätze muss so gut es geht eingehalten werden.
  • Hinweistafeln machen auf den Mindestabstand aufmerksam und die Schüler haben sich auf der rechten Seite eines Flures zu bewegen.
  • Der Verwaltungstrakt bleibt für die SchülerInnen gesperrt, die Schulbusbestellung erfolgt über Listen im PZ.
  • Das Café Leni ist geschlossen. Ein Konzept, wie dort Essen bestellt werden kann, wird erarbeitet.
  • Die Klassen 5, 6 und 7 haben sich auf dem Aufstellplatz (oberer Schulhof) einzufinden und werden vom Lehrer dort abgeholt und gehen auf vorgegebenen Wegen in ihren Klassenraum.
  • Die SchülerInnen der Klassen 8 und 9 gehen selbstständig und geordnet in ihren Klassenraum im Neubau und haben sich nach den Hygienemaßnahmen auf ihren Sitzplatz zu setzen. Das ist ab 7:45 Uhr möglich.
  • Die SchülerInnen der Klassen 10 betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und gehen auf direktem Weg in ihren Klassenraum. Das ist ab 7:45 Uhr möglich.
  • Das Tragen des Mund- Nasenschutzes für SchülerInnen am Sitzplatz ist Pflicht.
  • Die Taktung der Stunden bleibt bestehen.
  • Bewegungen der Schüler im Klassenraum sollten vermieden werden.
  • Der Lehrer darf bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern den Mund- Nasenschutz entfernen.
  • Unterricht im Freien sollte bevorzugt werden.
  • Von Gruppen- und Partnerarbeiten ist abzusehen.
  • Es wird feste WP – Räume geben.
  • Der Sportunterricht findet unter den vorgegebenen städtischen Hygienebedingungen in den Turnhallen statt. Bei guten Witterungsbedingungen wird ein Sportunterricht im Freien empfohlen. Der Schwimmunterricht fällt bis dahin aus.
  • Das Fach Religion wird als Religionslehre im Klassenverband unterrichtet.
  • Im Musikunterricht ist das gemeinsame Singen in geschlossen Räumen nicht gestattet.
  • Der Klassenraum muss alle 20 Minuten stoßgelüftet werden. Eine durchgehende Belüftung wird empfohlen. Es ist ein Belüftungsprotokoll zu führen.
  • Der Klassenraum sollte geöffnet bleiben.
  • Die Klassenräume sind in der Pause bestmöglich zu lüften.
  • Der Mund- Nasenschutz ist auch in der Pause zu tragen.
  • Die Klassen haben sich in festgelegte Pausenbereiche zu begeben.
    • Klassen 5 bis 7 oberer Schulhof/ Tischtennisplatten/ Laufbahn
    • Klassen 8 und 9 unterer Schulhof/ Fahrradkeller
    • Klassen 10 im Schulgarten
  • Die SchülerInnen haben den direkten Weg in die Pause zu wählen.
  • Bei Regen bleiben die SchülerInnen im Klassenraum.
  • Die SchülerInnen haben in der Pause die Möglichkeit des Essens und Trinkens und dürfen dafür temporär den Mund- Nasenschutz entfernen.
  • Die SchülerInnen haben nach dem Unterricht auf direktem Wege das Schulgelände zu verlassen.
  • Das Tragen des Mund- Nasenschutzes ist Pflicht. (Ausnahmen s.o.)
  • Der Kunstraum wird als weiteres Lehrerzimmer genutzt. Die Mindestabstände sind einzuhalten.
  • Das Tragen des Mund- Nasenschutzes in den Lehrerzimmern sollte die Regel sein.
  • Die KollegInnen haben die Möglichkeit sich nach den Herbstferien dreimal anlasslos und freiwillig in der unterrichtsfreien Zeit testen zu lassen.