Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz

Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Landesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht in den Schulen für alle Jahrgänge ab dem 2. November in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz aufzuheben.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

V. Bergmann