Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen

Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Abgesehen von dieser Änderung gelten weiterhin die bereits bekanntgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb.