Regelungen für den Unterricht vom 11. bis 31. Januar 2021

Regelungen für den Unterricht vom 11. bis 31. Januar 2021

Beginn des Distanzunterrichts am 13. Januar 2021

Nach den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gelten ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen in NRW (www.schulministerium.nrw.de):

Distanzunterricht

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt; in dieser Zeit werden alle Schülerinnen und Schüler auf Distanz unterrichtet.

Der Distanzunterricht startet am Mittwoch, dem 13. Januar nach dem aktuellen Stundenplan.

Die Phase des Distanzunterrichts wird weiterhin mit der Lernplattform „Padlet“ organisiert und durchgeführt und ist für alle Schüler*innen verbindlich.

Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.

Betreuungsangebot

Sollten Sie von der Möglichkeit der Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 und 6 Gebrauch machen müssen, ist eine vorherige Anmeldung am Freitag, dem 8. Januar, zwingend erforderlich.

Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular.

Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass alle Eltern aufgerufen sind, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Klassenarbeiten

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. 

Wir werden Sie über die aktuelle Lage regelmäßig auf dem Laufenden halten.

Pressemitteilung des Schulministeriums

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Veronika Bergmann